Verhaltenskodex
Am LWL Berufskolleg in Soest gilt: NULL TOLERANZ gegenüber jeglicher Form von Gewalt!
Die folgenden Verhaltensregeln definieren, wie wir am LWL Berufskolleg miteinander umgehen wollen.
An unserem Berufskolleg haben körperliche und sexualisierte Gewalt und Belästigung keinen Platz. Innerhalb unserer Schulgemeinschaft wird jegliche Form von Gewalt nicht toleriert und nicht verharmlost. Jeder Fall von Gewalt führt zu entsprechenden Konsequenzen.
Wir sind uns unserer Verantwortung für den Schutz der Menschen vor (sexualisierter) Gewalt an unserer Schule bewusst. Menschen, die von Behinderung betroffen sind, sind oft stärker gefährdet Opfer von (sexualisierter) Gewalt zu werden. Deshalb ist es uns besonders wichtig in jeder Situation verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz zu Schülerinnen und Schülern, Mitschülerinnen und Mitschülern, Kolleginnen und Kollegen und allen zur Schulgemeinschaft gehörenden Personen umzugehen.
Nicht nur die Lehrkräfte, sondern alle am Schulleben Beteiligten sind für den Schutz und die Fürsorge innerhalb der Schulgemeinschaft verantwortlich.
Wir halten die Regeln, die im Schulgesetz, im Kinder- und Jugendschutzgesetz und in unserer Schul- und Hausordnung stehen, uneingeschränkt ein. Verstöße dagegen haben entsprechende Konsequenzen.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen zu einem guten Schulklima bei. Das bedeutet: Respektvoller Umgang miteinander und keine Grenzverletzung physischer, psychischer oder sexualisierter Art durch Worte und/oder Taten.
Alle verhalten sich auf dem Schulgelände und dem Internatsgelände, besonders in den Toilettenräumen, in den Umkleiden, den Duschen oder den Internatszimmern so, dass man sich sicher und wohl fühlt. Dies gilt für den gesamten Schultag und die schulfreie Zeit im Internat.
Diesen Anspruch haben wir an uns selbst und an alle, die sich mit uns im Bereich Schule bewegen.
Wir schauen bei diskriminierendem, gewalttätigem und sexistischem Verhalten nicht weg, sondern versuchen dieses im Rahmen unserer Möglichkeiten sofort zu unterbinden. Wir informieren sofort eine Lehrkraft unseres Vertrauens, die Schulleitung oder die Sozialarbeit.
Wenn wir miteinander kommunizieren, achten wir darauf, dass unsere Sprache und Inhalte angemessen und gewaltfrei sind. Wir benutzen keine Sprache, die sexualisierend, diskriminierend oder bedrohend ist. Dies gilt besonders für die Nutzung von digitalen Medien (Handy/Internet).
Wir bemühen uns immer um wertschätzende Kommunikation, Freundlichkeit und Respekt. Wir schreien niemanden an und beschimpfen niemanden.
In Einzelgesprächen achten wir auf Transparenz. Wir achten darauf, dass Räume und Gespräche von außen zugänglich bleiben.
Wir nutzen Abhängigkeiten oder Macht niemals aus.
Die oben genannten Verhaltensregeln sind eigentlich selbstverständlich. Sie sind hier eher allgemein formuliert. Sollte es zu konkreten Situationen von Gewalt/Belästigung am LWL Berufskolleg kommen, die neue Aspekte mit sich bringen, werden wir die Verhaltensregeln überprüfen und ggf. anpassen.
Alle am Schulleben Beteiligten werden über die Verhaltensregeln informiert und bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie sich dazu verpflichten, sich entsprechend der Regeln zu verhalten.
Was kann ich tun bei Gewalt?
Als Betroffene*r
- Vorfall notieren (Ort, Datum, Uhrzeit und ggf. Zeug*innen)
- Melden des Vorfalls (an Lehrkräfte, Schulleitung, Sozialarbeit…)
- Beratungsangebote nutzen
Als Beobachter*in
- Einschreiten, wenn keine Gefahr für mich besteht
- Betroffenen Unterstützung anbieten
- Melden des Vorfalls (an Lehrkräfte, Schulleitung, Sozialarbeit...)
Was ist überhaupt sexualisierte Gewalt/Belästigung?
…
ist jedes absichtliche, sexuell motivierte Verhalten, das unerwünscht ist und Ihre Würde verletzt. Besonders schwerwiegend ist sexuelle Belästigung, wenn Ihnen aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses am Ausbildungs-/Arbeitsplatz oder in der Schule persönliche oder berufliche Nachteile angedroht werden.
… z.B.:
- Abwertende und/oder sexualisierte Aussagen, z.B. über körperliche Merkmale, Aussehen oder Kleidung
- Diskriminierende Witze
- Indiskretes „Ausfragen“ über die Lebensführung
- Unerwünschte Annäherung durch anonyme Briefe, Einladungen oder Chat/Mailnachrichten
… z.B.:
- Sexualisierte Gesten
- Wiederholtes und anhaltendes Anstarren
- Zeigen von privaten Körperteilen in der Öffentlichkeit, die normalerweise mit Kleidung bedeckt sind (z.B. nackter Oberkörper oder Hose herunterziehen) = „Unsittliches Entblößen“
- Hinterher pfeifen
- Verbreiten, Zeigen und Aufhängen von pornografischen Bildern
… z.B.:
- scheinbar zufällige Berührung
- Nicht erwünschte körperliche Nähe, z.B. Tätscheln, Massieren, Umarmen, Anfassen
- Wiederholtes unerwünschtes Eindringen in den persönlichen Nah-Bereich (Abstand zu Personen wird als zu nah empfunden)
- Körperliche Gewalt, z.B. Greifen an den Po, Geschlechtsteile oder Brust, sexuelle Übergriffe